ATB
Diese Transferbestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend "Kunde" genannt) und Jasmine Renze Media Production / Kuramed (nachfolgend "Vermittler" genannt). Diese werden bei der Buchung eines Transfers von Ihnen anerkannt.
Inhalt
- 1. Vertrag
- 2. Zahlung
- 3. Anmeldung anderer Teilnehmer
- 4. Buchungsunterlagen
- 5. Ersatzpersonen
- 6. Gepäck
- 7. Gehhilfen
- 8. Haustiere
- 9. Haftung
- 10. Verspätung, Fahrzeugausfall
- 11. Datenschutz
- 12. Anwendbares Recht
- 13. Gerichtsstand
- 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- 15. Schlussbestimmungen
- 18. Anwendbares Recht
- 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- 10. Ersatzpersonen
- 11. Rücktrittsversicherung
- 12. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
- 14. Leistungen Dritter
- 13. Haftung
- 15. Mitwirkungspflicht
- 16. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung
- 16. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung
- 17. Datenschutz
- 17. Datenschutz
- 19. Gerichtsstand
- 19. Gerichtsstand
- 18. Anwendbares Recht
- 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- 21. Schlussbestimmungen
- 21. Schlussbestimmungen
- 1. Vertrag
1. Vertrag
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermittler den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefon, per Internet oder per E-Mail erfolgen. Bei elektronischer Buchung (per Internet oder per E-Mail) bestätigt der Vermittler unverzüglich den Buchungseingang auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar. Der Vermittler ist als reiner Fahrten-/Transfervermittler tätig und leitet die Buchungsanfrage des Kunden an ein seitens des Vermittlers ausgewähltes Transferunternehmen (nachfolgend „Leistungsträger“ genannt) weiter. Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag bis zur Annahme durch den Leistungsträger gebunden, spätestens jedoch für den Zeitraum von 72 Stunden nach Zugang des Auftrags beim Vermittler. Bei Annahme der Buchungsanfrage seitens des Leitungsträgers, bestätigt der Vermittler dem Kunden mit der Übermittlung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung per Post oder per E-Mail die Buchung und es kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Kunden zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung wird der Rechnungsbetrag sofort fällig, sofern nicht vom Vermittler in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel genannt wird. Im Falle der Einbuchung einer Ersatzperson sind die Gebühren ebenfalls sofort fällig.
3. Anmeldung anderer Teilnehmer
Die Person, welche die Anmeldung veranlasst, steht für ihre eigenen Vertragsverpflichtungen, als auch für die Vertragsverpflichtungen für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer ein. Letzteres gilt auch, falls die anmeldende Person nicht selbst den Transfer in Anspruch nimmt.
4. Buchungsunterlagen
Die Buchungsbestätigung / Rechnung wird dem Kunden unmittelbar nach Buchung per Post oder per E-Mail zugesandt. Der Transfervoucher wird nach Zahlung des Rechnungsbetrags vom Vermittler an den Kunden versandt. Sollte dieser dem Anmelder bzw. Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Abreisetag zugegangen sein, muss dieser sich unverzüglich mit dem Vermittler in Verbindung setzen.
5. Ersatzpersonen
Bis zum Abreisetag kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Vermittler ist berechtigt, für die Einbuchung der Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu erheben. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Der Kunde sowie die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. Gepäck
Der Kunde hat vor Fahrtantritt sein Gepäck mit Name und Anschrift zu kennzeichnen und bereits beim Packen zu berücksichtigen, dass das Gepäck im Bus aufeinandergestapelt wird. Pro Fahrgast dürfen insgesamt ein Gepäckstück bis max. 25 kg (ausgenommen sind Fahrradkoffer, Ski-, Tauch- und Golfgepäck sowie Tierboxen) und ein Handgepäck kostenfrei mitgenommen werden. Das Handgepäck muss unter dem Sitz des Kunden untergebracht werden, damit es unentgeltlich befördert wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein weiteres Gepäckstück gegen Gebühr mitzuführen. Dabei wird ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 25,- € (für Hin- und Rückfahrt insgesamt) fällig. (Haustürtransfer Bad Flinsberg: Zuschlag je zusätzlichem Reisekoffer in Höhe von 20,- € für Hin- und Rückfahrt insgesamt.) Nicht angemeldetes Gepäck / Sondergepäck wird nur kostenpflichtig durch den Transferdienstleister befördert, sofern ausreichend Platz im Fahrzeug verfügbar ist. Aufgrund der Zollbestimmungen dürfen keine großen Mengen an Alkohol und Zigaretten mitgenommen werden.
7. Gehhilfen
Klappbare Rollstühle und Rollatoren werden kostenlos transportiert. Eine Voranmeldung ist jedoch erforderlich..
8. Haustiere
Haustiere werden kostenlos transportiert (Tiere bis max. 12 kg und max. 40 cm Widerrist). Eine Voranmeldung ist jedoch erforderlich. Der Kunde hat das Tier in einem geeigneten, festen Beförderungsbehälter mit Luftlöchern zu transportieren (Korb, Käfig, Kiste) und den Tierpass sowie den Impfpass mitzuführen. (Haustürtransfer Bad Flinsberg: Haustiere werden nicht transportiert.)Kunden an Kuramed zu zahlen.
9. Haftung
9.1 Der Vermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung ist ausschließlich der Leistungserbringer verantwortlich.
9.2 Weder für das Gepäck noch für das Handgepäck wird eine Haftung übernommen. Für im Bus liegengelassene Gegenstände besteht zudem kein Versicherungsschutz. Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Brillen, elektronische Geräte, Medikamente, wichtige Dokumente, etc.) sowie zerbrechliche Gegenstände sind im Handgepäck zu befördern und obliegen der Sorgfaltspflicht des Kunden.
9.3 Die Haftung für Kosten im Zusammenhang mit versäumten Anschlussverbindungen, insbesondere bei Bahn- oder Flugreisen, ist ausgeschlossen.
9.4 Der Vermittler haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Leistungsträger sind keine Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.
10. Verspätung, Fahrzeugausfall
Bei einer erheblichen Verspätung durch eine Ausnahmesituation (Stau, Sperrung, Panne, Unfall, schlechte Witterungsverhältnisse, etc.) oder einem Fahrzeugausfall durch eine Ausnahmesituation (Panne, Unfall, etc.) versucht der Leistungsträger dem Kunden die Weiterbeförderung durch eine Taxi- oder eine Mietwagenbestellung zu organisieren. Die Kosten für den Transferersatz sind vom Kunden selbst zu tragen. Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf Beförderung oder auf Schadensersatz gegenüber dem Vermittler. Auch bei verpassten Flügen oder Bahnfahrten aufgrund einer Verspätung oder eines Fahrzeugausfalls des Leistungsträgers besteht kein Anspruch des Kunden auf Beförderung oder auf Schadensersatz gegenüber dem Vermittler. Generell können unplanmäßige Verspätungen des Leistungsträgers durch verkehrsbedingte Ursachen sowie schlechte Witterungsverhältnisse zu Wartezeiten für den Kunden führen.
11. Datenschutz
Der Vermittler erhebt und verwendet die Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Genaue Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf http://www.kuramed.de/datenschutz zu finden.
13. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird Karlsruhe-Durlach als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
15. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in weiteren Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
10. Ersatzpersonen
Bis zum Kurbeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Kuramed kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, falls dieser nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Kurantritt (Gesundheitszustand, Genehmigung des Sozialversicherungsträgers für eine ambulante Vorsorgeleistung) mitbringt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Kuramed ist berechtigt, für die Einbuchung der Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu erheben. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Der Kunde sowie die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Falls ein gebuchtes Doppelzimmer nur von einer Person belegt wird, ist Kuramed berechtigt den vollen Zimmerpreis von diesem Kunden zu verlangen oder diesen in einem Einzelzimmer unterzubringen und den Einzelzimmerzuschlag zu berechnen.
11. Rücktrittsversicherung
Bis zum Kurbeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Kuramed kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, falls dieser nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Kurantritt (Gesundheitszustand, Genehmigung des Sozialversicherungsträgers für eine ambulante Vorsorgeleistung) mitbringt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Kuramed ist berechtigt, für die Einbuchung der Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu erheben. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Der Kunde sowie die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Falls ein gebuchtes Doppelzimmer nur von einer Person belegt wird, ist Kuramed berechtigt den vollen Zimmerpreis von diesem Kunden zu verlangen oder diesen in einem Einzelzimmer unterzubringen und den Einzelzimmerzuschlag zu berechnen.
12. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Kurmaßnahme durch unvorhersehbares Auftreten höherer Gewalt nach Vertragsabschluss erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Kuramed den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Kurbeginn erhält der Kunde den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Kuramed ein Entgelt verlangen. Nach Antritt der Kurmaßnahme kann der Vertrag ebenfalls aufgrund der vorgenannten Gründe von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall ist Kuramed verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Kuramed kann einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder zur Beendigung der Kurmaßnahme noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Mögliche Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.
14. Leistungen Dritter
Für Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, bei denen Kuramed als Vermittler auftritt, haftet der durchführende Veranstalter. Solche Leistungen (Therapieleistungen, Haustürtransfer, etc.) sind in den Ausschreibungen als Fremdleistungen eindeutig zu kennzeichnen.
13. Haftung
Die Haftung von Kuramed für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen gezahlten Preis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Kuramed für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter von Kuramed am Kurort zu melden. Dieser wird für Abhilfe sorgen, soweit dies möglich ist, er ist jedoch nicht befugt, etwaige Ansprüche anzuerkennen. Ist solch ein Vertreter am Kurort nicht vorhanden und vertraglich auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, beim Leistungsträger (Einrichtung) etwaige Mängel zu beanstanden. Falls daraufhin keine Abhilfe erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich Kuramed an seinem Sitz in Ettlingen, am besten schriftlich, zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
16. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung
Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Kur gegenüber Kuramed geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Etwaige Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte.
Etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haben eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Deliktische Ansprüche haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
16. Ausschlussfrist für Ansprüche und Verjährung
Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Kur gegenüber Kuramed geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Etwaige Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte.
Etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haben eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Kur dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche des Kunden aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Kuramed oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Deliktische Ansprüche haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
17. Datenschutz
Kuramed erhebt und verwendet die Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Genaue Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf http://www.kuramed.de/datenschutz zu finden.
17. Datenschutz
Kuramed erhebt und verwendet die Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Genaue Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf http://www.kuramed.de/datenschutz zu finden.
19. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird Ettlingen als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
19. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird Ettlingen als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
21. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in weiteren Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
21. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in weiteren Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
1. Vertrag
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermittler den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefon, per Internet oder per E-Mail erfolgen. Bei elektronischer Buchung (per Internet oder per E-Mail) bestätigt der Vermittler unverzüglich den Buchungseingang auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar. Der Vermittler ist als reiner Fahrten-/Transfervermittler tätig und leitet die Buchungsanfrage des Kunden an ein seitens des Vermittlers ausgewähltes Transferunternehmen (nachfolgend „Leistungsträger“ genannt) weiter. Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag bis zur Annahme durch den Leistungsträger gebunden, spätestens jedoch für den Zeitraum von 72 Stunden nach Zugang des Auftrags beim Vermittler. Bei Annahme der Buchungsanfrage seitens des Leitungsträgers, bestätigt der Vermittler dem Kunden mit der Übermittlung der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung per Post oder per E-Mail die Buchung und es kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Kunden zustande.