Heilkur (Beihilfe)
FAQ
- Was ist eine Heilkur?
- Wozu dient eine Heilkur?
- Wann ist eine Heilkur notwendig?
- Wer hat Anspruch auf eine Heilkur?
- Wie lange dauert eine Heilkur?
- Kann eine Heilkur verlängert werden?
- Wo kann eine Heilkur durchgeführt werden?
- Was ist die "Kur der kurzen Wege"?
- Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
- Muss ich für eine Heilkur Urlaub nehmen?
- Sind die Fahrtkosten beihilfefähig?
- Antrag für eine Heilkur (ambulante Rehabilitationsmaßnahme)
- Unser Service ist für Sie kostenlos:
Was ist eine Heilkur?
Die Heilkur (auch "ambulante Rehabilitationsmaßnahme" oder "Vorsorgekur" genannt) richtet sich an aktive Beamte und wird zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder Europa durchgeführt. Sie ist eine Heilmaßnahme unter ärztlicher Aufsicht an einem Ort, der durch seine vorwiegend natürlichen Heilmittel (z.B. Moorbäder, Solebäder, besonderes Klima, etc.) geeignet ist, Beschwerden zu bessern oder zumindest nachhaltig zu lindern.
Bei einer Heilkur suchen Sie Kurort, Unterkunft und Verpflegung selbst aus. Sie dürfen nicht in einem Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil untergebracht sein.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!
Wozu dient eine Heilkur?
In einer Heilkur können Beschwerden und Erkrankungen gezielt behandelt oder im Vorfeld vermieden werden. Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus dem alltäglichen Umfeld und die neue Umgebung können dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Stärken Sie Ihre Gesundheit und gönnen Sie sich eine Kur!
Wann ist eine Heilkur notwendig?
Ziel ist, die Dienstfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Heilkur kann auch bei erheblichen chronischen Leiden medizinisch notwendig sein.
Wer hat Anspruch auf eine Heilkur?
Aufwendungen für Heilkuren sind für aktive Beamte (nicht für deren Familienangehörige) beihilfefähig, solange sie laufende Bezüge erhalten, da sie der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Dienstfähigkeit dienen.
Auch als Pensionär/in, Witwe/r, hinterbliebene/r Lebenspartner/in, Waise sowie berücksichtigungsfähige/r Ehepartner/in oder Lebenspartner/in können Sie sich in einem Kurort behandeln lassen.
Gerne sind wir Ihnen behilflich!
Wie lange dauert eine Heilkur?
Die ambulante Maßnahme ist höchstens 21 Tage beihilfefähig, bzw. 23 Tage einschließlich der An- und Abreisetage.
Wo kann eine Heilkur durchgeführt werden?
Heilkuren können in Kurorten durchgeführt werden, die vom Bundesministerium des Innern in das Verzeichnis der Heilkurorte aufgenommen wurden. Dieses Verzeichnis befindet sich in den Anhängen 6 und 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des Kurorts behilflich!
Wo kann eine Heilkur durchgeführt werden?
Eine Verlängerung während der Durchführung der Maßnahme ist nicht möglich.
Die Beihilfestelle kann die Beihilfefähigkeit für bis zu 30 Kalendertage anerkennen, falls sich aus dem von der Beihilfestelle eingeholten Gutachten ergibt, dass eine längere Kurdauer als höchstens 23 Kalendertage aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Bei behandlungsbedürftigen Schwerbehinderten sind auch Kosten einer Begleitperson in eingeschränkter Höhe beihilfefähig, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson ärztlich bescheinigt oder behördlich festgestellt ist (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis).
Sind die Fahrtkosten beihilfefähig?
Bei behandlungsbedürftigen Schwerbehinderten sind auch Kosten einer Begleitperson in eingeschränkter Höhe beihilfefähig, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson ärztlich bescheinigt oder behördlich festgestellt ist (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis).
Achtung: Erstattungsfähige Kuren dürfen nicht pauschal inkl. Anwendungen gebucht werden!
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Kurhotline: 08000-543210!

Als Pensionäre in Kur?
Auch nicht mehr aktive Beamte (Pensionäre) können ohne Genehmigung der Beihilfestelle eine Kur machen. Wir beraten Sie gerne!
Unser Service ist für Sie kostenlos:
Liebe Kurinteressentin, lieber Kurinteressent,
wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer auf Sie persönlich zugeschnittenen Heilkur (auch "ambulante Rehabilitationsmaßnahme" oder "Vorsorgekur" genannt) in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder im europäischen Ausland - egal welcher Kostenträger für Sie zuständig ist. Natürlich kostenlos!
Der Ablauf ist ganz einfach:
Füllen Sie unten stehendes Formular aus und klicken Sie auf "Kurantrag kostenlos anfordern" oder rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)!
Sie erhalten von uns umgehend alle erforderlichen Antragsunterlagen für eine Heilkur und zusätzlich stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.
Unser Service ist für Sie kostenlos. Wir werden von Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Verwaltungsstellen unterstützt. Rufen Sie uns an: 08000-543210 (kostenfrei)! Oder tragen Sie sich hier ein:
Unser Service ist für Sie kostenlos:
Sie erhalten kostenlose Beratung durch medizinisches Fachpersonal.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung und erklären Ihnen die notwendigen Schritte.
Ihre Unterlagen leiten wir an Ihre zuständige Beihilfestelle weiter und klären aufkommende Fragen direkt mit ihr ab.
Falls Sie eine Ablehnung bekommen, unterstützen wir Sie ggf. bei einem Widerspruch.